PANNENHILFE VOR ORT

ROADSIDE ASSISTANCE

CADILLAC ASSISTANCE-PANNENDIENST

Cadillac Assistance steht Cadillac-Besitzern mit einem umfassenden Leistungsspektrum zur Seite – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, europaweit. Diese Leistungen sind für einen Zeitraum von 36 aufeinanderfolgenden Monaten, ab dem Tag der Inbetriebnahme des anspruchsberechtigten Fahrzeugs, verfügbar.

Um eine dieser Leistungen in Anspruch zu nehmen, rufen Sie bitte den Automobilclub des Landes, in dem Sie Hilfe benötigen, unter der betreffenden nationalen oder internationalen Telefonnummer an. Die Kontaktaufnahme muss unverzüglich und vor dem Ergreifen anderer Maßnahmen erfolgen.

Die Telefonnummern des Pannendienstes von Cadillac finden Sie weiter unten und im Handbuch zur Fahrzeuggarantie.

LOCAL: 0800-22 34 552*
INTERNATIONAL: +49-89-76 76 48 70

*Gebührenfrei

2019 Cadillac XT4 Crossover Front Grille

LEISTUNGSÜBERSICHT

Mit Cadillac Assistance sind Sie immer sicher unterwegs. Bei einer Panne veranlasst der Pannendienst von Cadillac alles, damit Sie Ihr Fahrziel erreichen – schnell und problemlos. Ihnen stehen folgende Dienste zur Verfügung:

  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppen und Überführen
  • Ersatzfahrzeug
  • Weiterreise oder Heimreise
  • Unterbringung im Hotel
  • Lieferung von Ersatzteilen

FDie vollständigen Informationen der Dienstleistungen im Rahmen des Pannendienstes von Cadillac finden Sie nachstehend.

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

The area of coverage comprises the following specific countries. All other countries are excluded. Andorra, Austria, Belgium, Bosnia Herzegovina, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Iceland, Ireland, Italy, Latvia, Liechtenstein, Lithuania, Luxembourg, Macedonia, Malta, Monaco, the Netherlands, Norway, Poland, Portugal, Romania, San Marino, Serbia, Montenegro, Slovakia, Slovenia, Spain, Sweden, Switzerland, Turkey, United Kingdom.

Der Deckungszeitraum beträgt drei Jahre ab dem ursprünglichen Inbetriebnahmedatum.

Alle über einen europäischen Cadillac-Vertragshändler verkauften Fahrzeuge sind anspruchsberechtigt. Mietautos, Fahrschulfahrzeuge (während der gewerblichen Nutzung) und Taxis haben nur Anspruch auf Pannenhilfe und Abschleppen.

Anspruchsberechtigte Personen sind alle befugten Fahrer und alle Fahrzeuginsassen bis zur in den Fahrzeugspezifikationen des Herstellers angegebenen maximalen Anzahl. Anhalter sind davon ausgenommen.

In folgenden Fällen besteht kein Leistungsanspruch:

  • Durch höhere Gewalt, Kriegsgefahren, Streiks, Beschlagnahmung, von Regierungsbehörden auferlegte Beschränkungen, offizielle Verbote, Explosionen von Sprengkörpern oder nukleare bzw. radioaktive Auswirkungen verursachte Vorfälle
  • Während der Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder damit verbundenen Trainingseinheiten auftretende Vorfälle
  • Zu Frachtschäden oder Einnahmeausfällen führende Vorfälle
  • Zu Anhängerschäden führende Vorfälle
  • Durch in das Fahrzeug eingebaute Ersatz- oder Zubehörteile verursachte Vorfälle, wobei das betreffende Teil nicht vom Cadillac Vertragshändler genehmigt wurde
  • Infolge der Unterlassung der erforderlichen Wartungsarbeiten verursachte Vorfälle
  • Während der Nutzung durch einen unbefugten Fahrer bzw. einen Fahrer ohne Führerschein auftretende Vorfälle

Die anspruchsberechtigte Person muss den Pannenhilfsdienst über die in der Liste aufgeführte Telefonnummer kontaktieren. Sollte es die anspruchsberechtigte Person verabsäumen, vor dem Ergreifen von Maßnahmen das Assistance Center zu kontaktieren und eine entsprechende Genehmigung einzuholen, kann die Hilfe verweigert werden. Vor der Leistungserbringung müssen die Leistungen vom Assistance Center genehmigt werden.

Im Falle einer Panne wird vor Ort Hilfe geleistet. Sofern dies nicht gegen örtliche Bestimmungen verstößt (wie etwa auf Autobahnen), wird versucht, eine Reparatur vor Ort durchzuführen. Die Leistungen werden auf für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Straßen und zu Hause erbracht. Darüber hinaus wird für Geländefahrzeuge Pannenhilfe im Gelände geleistet, sofern diese erreichbar sind und die Zufahrt gesetzlich gestattet ist. Auch in den folgenden Fällen erfolgt Unterstützung: Versagen der Sicherheitsgurte, beschädigte Scheibenwischer vorne, Funktionsstörungen an gesetzlich vorgeschriebenen Außenleuchten. Dieser Anspruch erstreckt sich nicht auf Bergungsaktionen.

Wenn bei einer Panne eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, wird das Fahrzeug mit oder ohne Anhänger durch einen gewerblichen Abschleppdienst zur nächsten Vertragswerkstatt abgeschleppt. Wenn die Panne mehr als 200 km von der nächsten Vertragswerkstatt entfernt aufgetreten ist oder die nächste Vertragswerkstatt nicht erreichbar ist, wird das Fahrzeug zur nächsten vom Pannenhilfsdienst autorisierten Werkstatt abgeschleppt. Tritt die Panne in der Stadt bzw. dem Ort auf, in der/dem das Fahrzeug ursprünglich gekauft wurde, sollte das Fahrzeug im Ermessen der anspruchsberechtigten Person für die Instandsetzung zur ursprünglichen Verkaufsstelle abgeschleppt werden.

Wenn im Falle einer Panne keine Instandsetzung vor Ort möglich ist und das Fahrzeug nach dem Abschleppen zur Vertragswerkstatt nicht innerhalb von zwei Stunden nach dem Eintreffen bei der Vertragswerkstatt instandgesetzt werden kann, wird für die Dauer der Instandsetzung und für maximal 15 Kalendertage vom Assistance Centre ein Mietwagen genehmigt und zur Verfügung gestellt. Kraftstoffkosten und Versicherungsselbstbehalt sind von der anspruchsberechtigten Person zu tragen. Höchstzulässige Klasse für Mietwagen ist D; Marken der General Motors-Gruppe werden bevorzugt.

Wenn im Falle einer Panne keine Instandsetzung vor Ort möglich ist und das Fahrzeug, nachdem es nach Genehmigung durch das Assistance Centre zur Vertragswerkstatt abgeschleppt wurde, nicht am selben Tag, an dem die Panne aufgetreten ist, instandgesetzt werden kann, haben die anspruchsberechtigten Personen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Reisekosten. Dies umfasst die Rückerstattung eines/mehrerer Zugtickets der 1. Klasse bzw. bei einer Reisezeit von über sechs Stunden eines/ mehrerer Flugtickets der Economy-Klasse für die Weiterreise zum nachgewiesenen ursprünglichen Ziel bzw. die Heimreise. Der maximal erstattete Betrag pro anspruchsberechtigte Person beträgt 613 Euro inkl. MwSt.

Wenn die Panne mindestens 80 km vom Heimatort entfernt auftritt, keine Instandsetzung vor Ort möglich ist und das Fahrzeug, nachdem es nach Genehmigung durch das Assistance Centre zur Vertragswerkstatt abgeschleppt wurde, nicht am selben Tag, an dem die Panne aufgetreten ist, instandgesetzt werden kann, haben die anspruchsberechtigten Personen für die Dauer der Instandsetzung Anspruch auf bis zu vier Übernachtungen in einem 3-Stern- oder gleichwertigen Hotel. Dies wird vom Assistance Centre arrangiert.

Die unter Punkt 10 und 11 angeführten Leistungen können nicht gemeinsam in Anspruch genommen werden. Unter gewissen Umständen können diese Leistungen jedoch kombiniert werden, wobei Entscheidungen nach bestem Ermessen zu treffen sind (z. B. bei einem Vorfall zu später Stunde zugunsten von Unterkunft für eine Nacht, wenn keine Arrangements für die Weiterreise/ein Ersatzfahrzeug getroffen werden können).

Nach der Instandsetzung eines Fahrzeugs infolge einer Panne hat der Fahrer/Fahrzeughalter bzw. ein bevollmächtigter Vertreter Anspruch auf Rückerstattung eines Zugtickets der 1. Klasse bzw. bei einer Reisedauer von über sechs Stunden eines Flugtickets der Economy-Klasse, um das instandgesetzte Fahrzeug vom Ort der Instandsetzung abzuholen. Dieser Anspruch gilt nur für eine einfache Fahrt/einen einfachen Flug für eine Person und der maximal rückerstattete Betrag beträgt 613 Euro inkl. MwSt. Alternativ dazu - und bis zu einem Höchstbetrag, der den in diesen Bedingungen festgelegten Reisekosten entspricht - kann das Assistance Centre auch eine Rückführung des Fahrzeugs zur Heimatadresse der anspruchsberechtigten Person genehmigen, falls der Ort der Instandsetzung weiter als 80 km von der Heimatadresse der anspruchsberechtigten Person entfernt liegt.

Sollten im Falle einer Panne im Ausland die benötigten Ersatzteile nicht über die Vertragswerkstatt in dem Land, in dem der Vorfall auftrat, erhältlich sein, werden Versand, Zollabfertigungsformalitäten und Transportkosten (mit Ausnahme der Zollgebühren) für die Lieferung der Ersatzteile an die Vertragswerkstatt übernommen. Die Kosten für die Ersatzteile werden im Garantiefall von der Vertragswerkstatt und andernfalls von der anspruchsberechtigten Person getragen.

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder mutwilliger Beschädigung werden Arrangements für die oben beschriebenen Leistungen getroffen; die Kosten für die Leistungen werden jedoch von den anspruchsberechtigten Personen getragen.

DEFINITIONEN

Das Netz an Cadillac-Vertrags-Werkstätten.

Jede Person, die durch ihre befugte Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen Anspruch auf Mobilitätsleistungen hat.

Eine Kollision des Fahrzeugs mit einem anderen Fahrzeug, Fußgänger, Tier, Objekten auf der Fahrbahn oder anderen geografischen bzw. baulichen Hindernissen, die direkt und plötzlich am Fahrzeug aufprallen und es sofort fahrunfähig machen.

Ein plötzliches und unerwartetes Versagen des Fahrzeugs, das von einem Defekt bzw. Ausfall mechanischer oder elektrischer Originalbauteile verursacht wird und das Fahrzeug sofort fahrunfähig macht. Dazu zählen Vorfälle wie unvorhergesehene Kraftstofflecks, Reifenpannen, defekte Schlüssel, Versagen der Batterie (z. B. bei nicht ausgeschaltetem Radio) sowie selbst verursachte Pannen wie verlorene oder eingeschlossene Schlüssel oder ein Leerfahren des Kraftstofftanks. Schäden an einem Anhänger gelten nicht als Panne. Unfälle, nicht von Fahrzeugteilen verursachte Brände sowie Diebstahl gelten nicht als Panne.

Das Datum, an dem das Fahrzeug ursprünglich an die anspruchsberechtigte Person ausgeliefert wird. Wird vom Cadillac-Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, auf dem von ihm auszufüllenden und zu bestätigenden Zertifikat vermerkt.

Der Umstand, dass das Fahrzeug infolge einer Panne, eines Unfalls, mutwilliger Beschädigung oder Diebstahls zu Hause oder auf für den ARC-Leistungserbringer zugänglichen Straßen nicht einsatzfähig ist, sodass die Fahrt mit dem Fahrzeug nicht gestartet bzw. fortgesetzt werden kann, oder dass das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechend gefahrlos betrieben werden kann.

Der Zeitraum von drei Jahren ab dem ursprünglichen Inbetriebnahmedatum, in dem die anspruchsberechtigte Person die Mobilitätsleistungen erhalten kann.

Ein nicht technisch bedingtes Versagen des Fahrzeugs, wodurch dieses sofort fahrunfähig gemacht wird.

Speziell für den Personen- oder Gütertransport ausgelegte und zugelassene Fahrzeuge ohne Motor, die vom anspruchsberechtigten Fahrzeug gezogen werden und zum Zeitpunkt des Vorfalls alle am betreffenden Ort geltenden Vorschriften erfüllen.

Alle über die offiziellen europäischen Vertriebsnetze für Cadillac verkauften und dem ARC gemeldeten Motorfahrzeuge vom Typ Cadillac, die folgende Bedingungen erfüllen:
A. Maximal 9 Sitze
B. Maximale Breite 2,5 Meter
C. Maximale Länge 16 Meter (inkl. Anhänger)
D. Maximale Höhe 3,2 Meter
E. Zulässiges Gesamtgewicht: 3500 kg

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